Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts Anderes vereinbart ist, für die vertrag­lichen Beziehungen zwischen dem Zahnarzt* und dem Patienten*.
  2. Zahnarzt im Sinne der Allgemeinen Geschäfts­bedingungen ist auch die Berufsausübungs­gemein­schaft mehrerer Zahnärzte.
  3. Sollte der Behandlungsvertrag mit einer anderen Person als dem Patienten abgeschlossen werden, gelten die Regelungen für diese in gleicher Weise.

§ 2 Rechtsverhältnis

  1. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten sind privatrechtlicher Natur. Bei der Behand­lung gesetzlich krankenversicherter Patienten finden darüber hinaus auch die Vorschriften der vertragszahn­ärztlichen Versorgung Anwendung.

§ 3 Zahnärztliche Dokumentation und Datenschutz

  1. Die zahnärztliche Dokumentation, insbesondere Patientenkarteien, Untersuchungsbefunde, Röntgen­auf­nahmen und andere Aufzeichnungen, ist Eigen­tum des Zahnarztes.
  2. Der Patient oder ein von ihm Bevollmächtigter hat Anspruch auf Einsicht in die zahnärztliche Dokumen­tation und Anspruch auf Auskunft. Ein Anspruch auf Herausgabe der Originalunterlagen besteht nicht. Auf Verlangen können Kopien der schriftlichen Doku­men­tation gegen Kostenerstattung überlassen werden.
  3. Abweichend von Abs. 2 ist die vorübergehende Überlassung von Originalunterlagen, insbesondere von Röntgenaufnahmen, an einen vom Patienten bevollmächtigten Rechtsanwalt möglich, soweit nicht überwiegende Interessen des Zahnarztes entgegen­stehen. Vor der Versendung sind die hierdurch entstehenden Auslagen zu erstatten und der Erhalt der Aufzeichnungen ist zu quittieren. Die Überlassung kann bis zum Ausgleich der Auslagen verweigert werden.
  4. Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der Daten, einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Be­achtung der gesetzlichen Regelungen, insbe­son­dere der Bestimmungen über den Datenschutz, der ärztlichen Schweigepflicht und des Sozial­ge­heim­nis­ses.

§ 4 Ausfallhonorar

  1. Die vereinbarten Behandlungstermine sind Fix­ter­mine. Die Behandlungszeiten werden allein für den Pa­tienten freigehalten.
  2. Soweit der Termin durch den Patienten nicht wahr­­­genommen werden kann, hat dieser die Zahn­­arztpraxis mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin über die Verhinderung in Kenntnis zu setzen.
  3. Soweit der Patient dem nicht nachkommt, hat er an den Zahnarzt einen Betrag von € 100 pro aus­gefallener Behandlungsstunde als pauschalierten Scha­den­ersatz zu bezahlen.
  4. Der Schadenersatzanspruch entfällt, wenn der Pa­tient unverschuldet an der rechtzeitigen Absage oder Wahrnehmung des Termins gehindert war.
  5. Dem Patienten steht es darüber hinaus frei nach­zuweisen, dass dem Zahnarzt kein oder ein gerin­gerer als der geltend gemachte pauschalierte Scha­den entstanden ist.

§ 5 Zahlungsregelungen

  1. Der Patient wird vor Behandlungsbeginn über die zu erwartenden Gesamtkosten, bzw. Eigenanteile und Mehrkosten bei gesetzlich versicherten Pa­tienten, informiert.
  2. Der Zahnarzt kann bei privat versicherten Patienten vor Behandlungsbeginn die Zahlung eines Vor­schusses bis zu 100 % der zu erwartenden Aus­lagen (Material- und Laborkosten) verlangen.
  3. Mit Zugang der Rechnung wird die Zahlung fäl­lig.
  4. Der Patient kommt nach einer Mahnung, spä­testens aber 30 Tage nach Rechnungszugang in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt wird der Rech­nungs­betrag mit fünf Prozent über dem Basis­zinssatz, oder einem höheren, tatsächlich vom Zahnarzt bezahlten Zinssatz verzinst. Für jede Mahnung werden zusätzlich € 2,50 als Bear­bei­tungs­gebühr berechnet.

§ 6 Abtretungsverbot

  1. Die Abtretung von nicht rechtskräftig festgestellten oder bestrittenen Forderungen aus dem Behandlungs­ver­hält­nis ist ausgeschlossen, soweit der Zahnarzt dieser nicht vorher zustimmt.

§ 7 Haftungsbeschränkung

  1. Für Schäden an eingebrachten Sachen, die in der Obhut des Patienten bleiben und an Fahrzeugen des Patienten, die auf dem Grundstück der Praxis abgestellt werden, haftet der Zahnarzt nur bei Vor­satz und grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt bei Verlust von Geld und Wertsachen.
  2. Für Garderobe des Patienten, welche er in den Praxisräumen ablegt, wird keine Haftung über­nom­men.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts­bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


*Personenbezeichnungen stehen sowohl für die männliche als auch die weibliche Bezeichnungsform.

Stand 01/2022 - Gemäß Empfehlung der LZK BW für Allgemeine Geschäftsbedingungen in Zahnarztpraxen 02/2017